Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag der LORENZ HOTELS GmbH als Betreibergesellschaft des Hotel Achterum in Greetsiel – nachstehend "Hotel" genannt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Rechnungen des Hotels sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag i. H. v. 25,00 Euro zu erheben. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Ein Anrecht auf Rücktritt erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag.
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, danach 100%.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Lorenz Hotels GmbH – Hotel Achterum Greetsiel, Stand Januar 2024